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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Hausmaklerfirma JÜRGEN MEYER IMMOBILIEN
Haus und Grundstückverwaltungen

Vorwort
Jegliches Anfordern unserer Angebote schriftlich sowie auch mündlich bedeutet eine Auftragserteilung. Die Verwendung unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit ( Dienstleistung ) bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen.


1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch in voller Höhe.

3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich innerhalb von 6 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unserer Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch die Ursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss der Verträge fällig. Sollte keine anderslautende Vereinbarung mit uns getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen.

7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns als vereinbart.

7.1 Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in
Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer.

7.2 Vermietung
Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit uns getroffen wurde
2 Nettokaltmieten zahlbar bei Vertragsabschluss durch den Mieter.

7.3 Gewerbliche Vermietung und Verpachtung
Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit uns getroffen wurde
- bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer 3 Nettokaltmieten zahlbar durch den Mieter.
- bei Vertragsdauer von über fünf Jahren 3% des Vertragswertes, maximal berechnet aus einer Zehnjahresmiete.
- bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen
unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Schwarzenbek.


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